Ergänzend zur Berufshaftpflichtversicherung kann vom Dolmetscher eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Der Versicherungsfall wird nach dem so genannten Verstoßprinzip erklärt. Das heißt, der Versicherungsfall ist nicht der Zeitpunkt, wenn ein Schaden eintritt oder wenn der Geschädigte Klage einreicht, sondern der Zeitpunkt, an dem das Versehen passiert ist. Vermögensschäden treten daher erst einige Zeit später zu Tage und können nicht sofort sichtbar gemacht werden.
- Der Abschluss beider Versicherungen, also der Berufshaftpflichtversicherung und der Vermögenshaftpflichtversicherung, ist für den Dolmetscher durchaus anzuraten. Allerdings sollte er sich ausreichende Informationen darüber einholen, welcher Anbieter zu welchen Konditionen arbeitet und somit am besten für den Freiberufler als Vertragspartner geeignet ist.
- Die Vermögenshaftpflichtversicherung wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab und reguliert die berechtigten Ansprüche. Damit kommt der Versicherung in den unbegründeten Fällen einer Rechtsschutzversicherung gleich. Gerade für Dolmetscher ist der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung durchaus wichtig, denn aus einer fehlerhaften Übersetzung oder einer unwahren Behauptung können schnell große Schäden für den Auftraggeber entstehen.
- Diese schützt vor so genannten echten Vermögensschäden. Die Haftung in einem solchen Falle erfolgt aufgrund einer Verletzung der vertraglichen Pflichten, wie sie von beiden Vertragspartnern vereinbart wurden. Diese Schäden können weder den Personen- noch den Sachschäden zugeordnet werden und sind daher auch nicht ausreichend gedeckt.